Aktivrente · seit 1. Januar 2026 · § 3 Nr. 21 EStG

Sie können mehr, als draufsteht.

Seit 2026 dürfen Menschen ab der Regelaltersgrenze bis zu 2.000 € im Monat steuerfrei dazuverdienen. Die meisten wissen nur nicht, welche Arbeit zu ihnen passt — und können ihr eigenes Können nicht in der Sprache heutiger Stellenanzeigen benennen. Genau das übernimmt kundig.

„Ich war ja nur im Büro, hab den Papierkram gemacht, und wenn ein Kunde sauer war, haben sie immer mich geholt."

Selbstständiges Organisieren Dokumentation und Schriftverkehr Deeskalation im Kundenkontakt

Ein Satz. Drei belegte Kompetenzen. So arbeitet kundig.

Das Problem

Es fehlt nicht an Stellen. Es fehlt an Worten.

Wer 45 Jahre gearbeitet hat, kann sehr viel — und scheitert trotzdem an der Bewerbung. Nicht am Können, sondern an vier Lücken, die alle miteinander zusammenhängen.

01

Die Benennungslücke

„Ich war ja nur im Büro." Erfahrene Menschen können ihre Fähigkeiten nicht in der Sprache benennen, in der Stellenanzeigen geschrieben sind. Was sie täglich taten, hat für sie nie einen Namen gehabt.

02

Die Übersetzungslücke

Berufsbezeichnungen haben sich in vierzig Jahren verändert. Die Sekretärin von damals wird heute als Teamassistenz gesucht, der Betriebsschlosser als Instandhaltungstechniker. Wer den neuen Namen nicht kennt, findet die Stelle nicht.

03

Die Transferlücke

Niemand zeigt ihnen, dass ihr Können auch in anderen Berufsfeldern gilt. Und dass Ehrenamt, Vereinskasse, Elternbeirat und die Pflege der eigenen Mutter echte, bezahlbare Kompetenzen hinterlassen haben.

04

Die Formalisierungslücke

Kein aktueller Lebenslauf, kein Anschreiben, seit Jahrzehnten keine Bewerbung mehr geschrieben. Dazu die stille Annahme: „Mich will doch sowieso keiner mehr."

Der Kern der Sache: Fragt man Menschen nach ihren Fähigkeiten, bekommt man Verlegenheit. Fragt man sie nach ihrem Dienstag, bekommt man alles.

Der blinde Fleck

Der klassische Rentnerjob ist vom Gesetz ausgeschlossen.

Die Aktivrente gilt ausschließlich für sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Minijobs sind ausdrücklich ausgenommen — dort werden Pauschalbeiträge gezahlt statt regulärer Rentenversicherungsbeiträge. Wer im 550-€-Job aushilft, hat vom Steuerfreibetrag exakt nichts.

603 €Minijob-Grenze 2026. Darunter greift die Aktivrente nicht.
2.000 €steuerfrei pro Monat, maximal 24.000 € im Jahr. Nicht auf andere Monate übertragbar.
13,90 €Mindestlohn 2026. Damit braucht man 33 Stunden pro Woche für den vollen Freibetrag.
21,0 hreichen dagegen bei 22 € Stundenlohn. Derselbe Vorteil, zwölf Stunden weniger Arbeit.
Was daraus folgt

kundig vermittelt keine Nebenjobs. Das Produkt führt Menschen bewusst aus der Minijob-Denke heraus in gut bezahlte Teilzeit im Bereich zwischen 604 und 2.000 € — der einzige Bereich, in dem der Steuervorteil überhaupt wirkt. Kein bestehendes Jobportal macht diesen Unterschied sichtbar. Genau darin liegt der Nutzen.

Steuerliche Angaben auf dieser Seite sind allgemeine Information und keine Beratung. Verbindlich ist Ihr Finanzamt, ein Lohnsteuerhilfeverein oder eine Steuerberatung.

Die Vorgehensweise

Sechs Schritte vom ersten Satz zur Bewerbung.

Der Grundsatz dahinter ist immer derselbe: Wir fragen nie nach Kompetenzen, sondern nach Situationen. Die Übersetzungsarbeit übernimmt die Software.

01

Eignung prüfen

Geburtsjahr und -monat genügen. Daraus errechnen wir die persönliche Regelaltersgrenze und den Monat, ab dem der Freibetrag tatsächlich gilt — er beginnt erst im Folgemonat. Wer noch nicht so weit ist, erfährt es sofort statt nach dem dritten Formular.

02

Erzählen oder hochladen

Zwei Wege, gleiches Ziel. Wer einen alten Lebenslauf hat, lädt ihn hoch; wir lesen ihn aus und fragen anschließend nur noch das nach, was fehlt. Wer keinen hat, spricht einfach: fünf Fragen, etwa zehn Minuten, jederzeit unterbrechbar.

03

Aus Sätzen werden Fähigkeiten

Die Antworten werden auf heutige Fachbegriffe abgebildet. Jede erkannte Fähigkeit trägt den Originalsatz als Beleg mit sich, und die erkannte Stelle ist im Satz markiert. Nichts wird dazuerfunden — was nicht belegt ist, steht nicht im Profil.

04

Das unsichtbare Portfolio heben

Eine eigene Frage gilt nur dem, was außerhalb der Arbeit passiert ist. Elf Jahre Kassenwartin im Turnverein sind Buchführung, Jahresabschluss und Rechenschaftsbericht. Vier Jahre Pflege der Mutter sind Antragswesen und Belastbarkeit. Das steht in keinem Zeugnis und ist trotzdem bares Geld wert.

05

Wünsche und Grenzen ernst nehmen

Stunden, Entfernung, gewünschtes Maß an Verantwortung — und vor allem: was auf keinen Fall mehr sein soll. Dieser Satz wird als harter Ausschluss behandelt. „Kann ich, will ich aber nie wieder" ist bei dieser Zielgruppe der häufigste Grund, warum eine Vermittlung scheitert.

06

Rechnen, finden, bewerben

Der Rechner zeigt umgekehrt, wie wenige Stunden bei welchem Stundenlohn den Freibetrag ausschöpfen, und warnt vor der Minijob-Falle. Die Treffer sind ausnahmslos aktivrententauglich und werden mit Begründung und Ampel angezeigt. Zum Schluss entsteht ein fertiger Lebenslauf.

Was herauskommt

Vier Dinge, die vorher nicht existierten.

✓

Ein Kompetenzprofil mit Belegen

Sieben bis neun benannte Fähigkeiten, jede mit dem eigenen Zitat und der Quelle: beruflich, ehrenamtlich oder privat. Für viele ist das der erste Moment seit Jahrzehnten, in dem schwarz auf weiß steht, was sie können.

✓

Ein Lebenslauf für jedes Portal

In zwei Varianten — kompetenzbasiert oder klassisch chronologisch. Zum Kopieren als schlichter Text für StepStone, Indeed oder die Jobbörse der Arbeitsagentur, als Datei zum Speichern oder als druckbares PDF.

✓

Stellen, die wirklich passen

Gefiltert nach Können, Wunsch und Ausschluss — und ausschließlich im aktivrententauglichen Bereich. Mindestens ein Vorschlag kommt bewusst aus einem Berufsfeld, an das die Person selbst nie gedacht hätte.

✓

Ein Blatt für den Arbeitgeber

Viele Betriebe kennen die Aktivrente noch gar nicht und wissen nicht, wie sie abgerechnet wird. Die Bewerberin bringt die Erklärung mit — und wird damit vom Bittsteller zur Informationsquelle.

Ehrlich gesagt

Für wen es gedacht ist — und für wen nicht.

kundig hilft

  • Menschen ab der Regelaltersgrenze, die noch etwas tun wollen
  • Allen ohne aktuellen Lebenslauf und ohne Bewerbungsroutine
  • Pensionierten Beamtinnen und ehemaligen Selbstständigen — die frühere Tätigkeit ist für den Freibetrag unerheblich, entscheidend ist die neue Anstellung
  • Angehörigen, die beim Ausfüllen helfen möchten
  • Betrieben, die Erfahrung suchen und bei der Abrechnung unsicher sind

kundig hilft nicht

  • Wer die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht hat — der Freibetrag gilt erst ab dem Folgemonat
  • Wer selbstständig oder freiberuflich weiterarbeiten will; die Aktivrente greift nur bei Anstellung
  • Wer beim Minijob bleiben möchte — dort entsteht kein Steuervorteil
  • Wer aus finanzieller Not arbeiten muss: dann sind Grundsicherung im Alter und eine Sozialberatung die richtigen Ansprechpartner, nicht ein Jobmatching

Probieren Sie es aus.

Die Demo läuft vollständig im Browser. Es werden keine Daten übertragen und nichts gespeichert. Mit „Beispielantwort einsetzen" sind Sie in zwei Minuten durch.

Demo starten→